Der Selbstherrlichkeit der deutschen Justiz, kann ich nur noch mit der ihr gebührenden Arroganz begegnen............ An die Staatsanwaltschaft Görlitz Zweigstelle Bautzen z. Hd. Frau Schott Lessingstr. 7 02625 Bautzen Widerspruch wegen massiver Formfehler im Verfahren AZ 700 JS 8424/17 bz und die gleichzeitige Aufrechterhaltung meiner Strafanzeige nach: Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung Sehr geehrte, vom Steuerzahler überteuert alimentierte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Görlitz - ansässig in der Zweigniederlassung Bautzen, zunächst sei mir die folgende Frage gestattet: Gibt es in der Staatsanwaltschaft Görlitz, explizit im Bereich der Außenstelle Bautzen, einen erhöhten Fachkräftemangel im maschinell geführten Bereich? Bevor ich nun Verwirrungen hervorrufe, hierzu meine Erklärung: Aufgrund der Tatsache, dass ich bereits seit längerer Zeit und das genau in dieser Behörde, eine drastische Abgehobenheit gegenüber dem normalen Bürger erkenne und in den Bearbeitungsvorgängen von berechtigten Anzeigen, derart massive Fehler entdecke, kommt so auch diese Fragestellung zustande. Mir wird Angst und Bange, wenn ich nur an die zukünftige Rechtsstaatlichkeit und deren, schon in weiten Teilen so erkennbarer Unfähigkeit, in der vom Steuerzahler eigentlich anders zu erwartender Handlungsfähigkeit -der Justiz, denken muss. - 1 - An den Zustand, dass mir eine unpersönliche Maschine einer Behörde, einen an mich gerichteten Brief unterschreibt, habe ich mich ja schon so einigermaßen gewöhnt, allerdings, dass die mir nun namentlich bekannte Maschinenführerin Schott, nun alle zuvor erhaltenen Informationen derart verdreht, das zum Schluss nur noch Unfug zu erkennen ist und ich als Mensch der Leidtragende dieser Unfähigkeit sein soll, ist so jedoch nicht mehr hinnehmbar und letztendlich auch nicht mehr tolerierbar. Sie stimmen mir sicherlich in meiner zynischen Bemerkung zu, dass solche unpersönlichen Maschinenführer_innen -sie wissen wen und was ich meine- in einer derartigen Position der Staatsanwaltschaft nichts verloren haben, in einer Position, wo es letztendlich auch um Menschenleben geht. In diesem Fall nicht nur um das Meinige. Aufgrund meiner Bemühungen mit der von mir zuvor, jedoch nun angezeigter Firma -Leo Pharma- in Kontakt zu treten und eine einvernehmliche Lösung herbei zu führen, was letztendlich jedoch an der Arroganz der von mir angezeigten Firmenmitarbeiter gänzlich scheiterte, wird mir nun von der staatsanwaltschaftlichen Maschinenführerin Schott ins Gegensätzliche wiedergegeben. Gleichzeitig wurde mir eine Verweigerung meiner Mitarbeit unterstellt, was ebenfalls nicht den Tatsachen entspricht, denn ich wurde von Leo Pharma abgekanzelt und letztendlich von dieser Mitarbeit ausgeschlossen. Wer lesen kann, der ist da klar im Vorteil! Die Firma Leo Pharma verlangte von mir die Herausgabe von Beweisgegenständen, wogegen ich mich jedoch klar begründet, verwehrte. Hierzu meine Frage an die nicht hierüber nachdenkende Maschinenführerin Schott: Wären Sie so naiv und würden Sie Beweisgegenstände aus Ihren Händen geben, selbst dann, wenn Sie der Firma die Charge-Nummer und den Herstellungsort der Spritzen angegeben haben und, erkennen Sie hierbei dann noch immer eine fehlende Zusammenarbeit? Die Leo Pharma hatte es mit diesen klaren und so auch von mir erhaltenen Informationen, somit selbst in der Hand! Die Leo Pharma wäre somit sogar verpflichtet gewesen eigene Recherchen durchzuführen. Auf deren Lippenbekenntnisse konnte ich demzufolge nicht setzen! Kann sich die gefühllose und zugleich an Empathielosigkeit leidende Maschinenführerin Schott, eigentlich gedanklich in die Arbeitswelt einer Krankenschwester bzw. der Mitarbeiterin eines Pflegeberufes hineinversetzen und den Weg des Spritzens mittels Injektionsgerät/Kanüle nachverfolgen? Wenn eine Mitarbeiterin des Pflegeberufes die Aussage tätigt, dass der Patient bereits aufschrie bevor sie spritzte, dann bedeutet das zunächst, dass sie hierfür die Nadel der Spritze bereits in die Haut einführte. Anders lässt sich die Zeugenaussage nämlich nicht erklären und anders würde es auch keinen Sinn ergeben. - 2 - Wenn dem nämlich nicht so wäre, so würde der Inhalt wohin gespritzt? Ob das aber eine oberflächlich denkende und des Lesens -in Verbindung des fehlenden praktischen Verständnisses- unfähige Maschinenführerin Schott versteht? Ich bezweifel es. Die Aussage einer Zeugin, dass ich darauf hingewiesen wurde, dass das Abstreichen der Nadel mit einem Desinfektionstuch zu einer Unsterilität einer Nadel führen würde, sollte auch die Maschinenführerin Schott zum Nachdenken bringen. Denn: Einerseits hat dies nichts mit der Sache zu tun, da ein reiner Nebenschauplatz, anderseits, welchen Sinn machen dann noch Desinfektionstücher wenn sie nach der Aussage dieser Zeugin, genau das Gegenteil bezwecken? Übrigens: Genau diese Zeugenaussage wurde bereits als Hirngespinst durch eine andere Zeugin -des gleichen Hauses- abgetan. Darüber hinaus wird mir seitens der unsachlich agierenden Maschinenführerin Schott unterstellt, dass ich in Verbindung der zunächst so vorgenommener Entgratung kein Schmerzempfinden gezeigt hätte. Auch an dieser unterstellenden Aussage ist der fehlende Sachverstand zu erkennen und lässt die eingangs erwähnte Abgehobenheit, klar erkennen. Zugleich ist diese Aussage komplett aus dem Zusammenhang gerissen und haltlos, denn es gab selbst danach noch bei einigen Spritzen Probleme und das sogar aus dem Grund heraus, weil die Spitzen der Nadeln verbogen waren. Dies kann letztendlich sogar die mich hierbei vernehmende Polizeimitarbeiterin bestätigen, indem sie eine noch versiegelte Spritze kontrollierte, sie die Spritze gegen das Licht hielt und mir klar sagte, dass man dies mit bloßem Auge sehen könnte. Die Maschinenführerin Schott hingegen unterstellt mir somit unterschwellig eine, von mir so eingebildete Schmerzempfindung? Unfassbar was sich der Bürger hierbei alles von einer empathielosen und auf die Sache bezogen, ungebildeter Maschinenführerin, alles gefallen lassen muss und sich mit dieser Vorgehensweise, sogar noch einer weiteren Körperverletzung auszusetzen hat! Nebenbei bemerkt: Nach unzähligen Hinweisen, bereits im Oktober 2016 beginnend und so in aller Regelmäßigkeit an die Ärzte der onkologischen Abteilung des Carl-Thiem Klinikums in Cottbus herangetragener Beschwerden; und nach Monaten der endlich geglückter Umstellung auf einen anderen Hersteller, waren diese Probleme verschwunden. Danach also keine Schmerzen und vor allem, so auch nachweisbar, keine großflächigen Hämatome mehr. Seltsam, oder? Kann mir die Maschinenführerin Schott nun geistig folgen oder fehlt die hierfür notwendige Logik in Gänze? - 3 - Die hier geist- und sinnlos agierende Maschinenführerin Schott stellte ebenfalls die Behauptung auf, dass die Spritzen unter einer 500 fachen Vergrößerung angeblich keine Grate aufwiesen. Grate und nicht Grade im Sinne von Temperatur! Hierzu empfehle ich der Maschinenführerin Schott sich den zweiten Absatz der nachfolgenden Seite, genauestens zu Gemüte zu führen: https://de.wikipedia.org/wiki/Kan%C3%BCle Damit die Maschinenführerin noch einen kleinen Einblick in die Produktion erhält, reiche ich diese ausführliche Seite nach: https://www.euromed-gmbh.de/kanulen-herstellung-und-durchmesser-in-gauge Nun stellen sich folgende Fragen: Wer war der Auftraggeber der Untersuchung und in welchem seriösem Institut und mit welchen Geräten, wurde diese Untersuchung durchgeführt? War das ausführende Unternehmen überhaupt dazu befähigt und handelte es sich hierbei um ein gerichtlich vereidigtes Unternehmen, im Sinne einer gutachterlichen Untersuchung? Nach welcher Methode wurde kontrolliert und wie wurden die Kriterien dazu bestimmt? Es wird im Weiteren die Behauptung aufgestellt, dass bei der Untersuchung ein glatter Rand festgestellt wurde. Ein glatter Rand wurde festgestellt und die Maschinenführerin Schott ist nicht in der Lage die gemachte Aussage in dem Gesamtkontext zu erkennen? Genau hier ist doch das Problem ersichtlich, denn es muss ein scharfer Rand vorhanden sein und kein glatter; somit stumpfer Rand. Aufgrund der Materialbeschaffenheit einer Spritzennadel und der damit verbundener Bearbeitung eines Hohlkörpers, ist ein glatter Rand so auch gar nicht möglich. Hierbei entsteht immer ein Grat, entweder im oberen inneren Bereich des Hohlkörpers oder bei dem Endschnitt des gesamten Körpers. Und hierbei spielt es auch keine Rolle ob es sich um einen Quer- oder Gehrungsschnitt handelt. Sollte die weitere Bearbeitung jedoch einen glatten und somit stumpfen Rand erzeugen, so sind diese maßgeblich für die Schmerzen verantwortlich. Das ist übrigens mit einer haushaltsüblichen Lupe zu überprüfen. Ferner: Wurden die Spritzennadeln auch auf die Verbiegung hin kontrolliert? Nein und davon ist auszugehen, denn das wurde von der Maschinenführerin Schott in ihrer ureigenen mir gegenüber gezeigter ablehnender Haltung nicht erwähnt und, somit offensichtlich, auch nicht in Auftrag gegeben. - 4 - Warum erhalte ich die Spritzen nicht zurück, damit ich selbst die Spritzen von einem unabhängigen und qualifizierten Unternehmen untersuchen lassen kann? Oder möchte sich die maschinell tätig gewordene Staatsanwaltschaft der Beweise nun auf diesem Weg entledigen? Fazit: Nun wird mir klar warum kein Mensch für einen solchen Irrsin haftbar gemacht werden will und sich diese inhaltsleeren Absonderungen, letztendlich von einer Maschine unterschreiben lässt. So vermisse ich auch sehr schmerzlich den notwendigen und somit vorgeschriebenen Dienstsiegel, der Ihre Authentizität nachweist und, die wohl offensichtlich von der Maschinenführerin Schott so verschluckte Rechtsbehelfsbelehrung. Aufgrund der mir so aufgezeigter eklatanter Rechtsverstöße der Maschinenführerin Schott, dürfte erkennbar sein, dass diese keinerlei Authentizität besitzt und, für die so von ihr wahrgenommene Aufgabe, nicht ansatzweise befähigt ist und ich spreche ihr hiermit, klar und deutlich, jedwede Befähigung ab. Sicherlich sind Sie als Mensch Schott in der Lage, diesen Dingen nun entsprechend der Gesetzlichkeiten und noch besser, den Verpflichtungen gegenüber des Sie alimentierenden Bürgers nachzukommen und Ihre Angaben zu heilen. Sollten Sie wider Erwarten das Verfahren einstellen, dürfte Ihnen der weitere und von mir auch so zu begehende Rechtsweg und zwar, auch gegen Sie persönlich gerichtet, bekannt sein. Ich werde Sie vollumfänglich zur Rechenschaft ziehen. Darüber hinaus werde ich bereits jetzt -stante pede- das sächsische Ministerium der Justiz und nochmals das hessische Gesundheitsministerium, im vollem Umfang über Ihre desolate und vor allem einseitig ausgerichtete Maschinenführung, in Kenntnis setzen. Dies gilt auch für Informationen an die breite Öffentlichkeit. Ich hege die Hoffnung, dass zumindest das hessische Gesundheitsministerium die Anliegen der Bürger ernster nimmt, nämlich, indem die fachgerechte Bearbeitung von berechtigten Anliegen, die Ihnen, als überteuert bezahlte und fälschlicherweise als staatsanwaltliche Fachkraft deklariert -jedoch eher der einer Maschinenführerin entspricht, denn zu mehr reicht es bei Ihnen nicht- offensichtlich zuwider sind. Mit noch freundlichen Grüßen: Franz - Josef Reus Ps: Die Unterschrift wird auf dem Postweg nachgereicht. - 5 -

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